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Bauen in der Gemeinde Ostrohe

Hier finden Sie eine Übersicht der zurzeit laufenden Bauleitplanverfahren der Gemeinde Ostrohe mit Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange. Bei allen Plänen, deren Verfahren noch nicht abgeschlossen ist, können sich im Laufe des weiteren Verfahrens noch inhaltliche Änderungen ergeben.

Abgeschlossene Verfahren, die durchgeführt wurden, finden Sie im Archiv. Hier können Sie dann z. B. aus den entsprechenden Bebauungsplänen die baulichen Festsetzungen entnehmen, die eventuell für Ihr geplantes Bauvorhaben relevant sind.

Freie Baugrundstücke

Die Gemeinde Ostrohe hat derzeit keine freien Baugrundstücke zur Verfügung. 

Vergaberichtlinien der Gemeinde Ostrohe 30.06.2022

Datenschutzerklärung für Interessentenliste “Baugrundstücke”

Ortsentwicklungskonzept Ostrohe

Für die Gemeinde Ostrohe wurde 2017 ein Ortsentwicklungskonzept erstellt. 

Dies können Sie nachfolgend einsehen:
Ortsentwicklungskonzept Ostrohe
Kartendarstellung Ortsentwicklungskonzept Ostrohe

Aktuelle Bauleitverfahren

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostrohe hat in ihrer Sitzung am 26.06.2025 den Entwurfs- und Veröffentlichungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 8 für das Gebiet “östlich der Straßen “Steinkamp” und “Kampen”, südlich der L 150 (Kringelkrug) und westlich der Bebauung entlang der Straße “Neue Straße”” gefasst. Die Veröffentlichung im Internet und die zusätzliche öffentliche Auslegung des Planentwurfs in der Verwaltung des Amtes KLG Heider Umland, Kirchspielsweg 6, 25746 Heide, Zimmer O.18 erfolgt vom

10. Juli 2025 bis einschließlich 11. August 2025.

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen übermittelt werden:

Die Bekanntmachung dazu finden Sie hier.

Folgende Unterlagen werden hier elektronisch veröffentlicht und können in der Verwaltung des Amtes KLG Heider Umland in Papierform eingesehen werden:

Rechtskräftiger Flächennutzungsplan und Änderungen

Rechtskräftige Bebauungspläne

Satzung

 

Satzung

 

Satzung

 

Lärmaktionsplan

Zur Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG in Schleswig-Holstein hat das Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur dazu aufgefordert, Lärmaktionspläne aufzustellen und fortzuschreiben.

Fortschreibung Lärmaktionsplanung