Bauen in der Gemeinde Neuenkirchen
Hier finden Sie eine Übersicht der zurzeit laufenden Bauleitplanverfahren der Gemeinde Neuenkirchen mit Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange. Bei allen Plänen, deren Verfahren noch nicht abgeschlossen ist, können sich im Laufe des weiteren Verfahrens noch inhaltliche Änderungen ergeben.
Abgeschlossene Verfahren, die durchgeführt wurden, finden Sie im Archiv. Hier können Sie dann z. B. aus den entsprechenden Bebauungsplänen die baulichen Festsetzungen entnehmen, die eventuell für Ihr geplantes Bauvorhaben relevant sind.
Freie Baugrundstücke
Die Gemeinde Neuenkirchen erschließt derzeit die Erweiterung des Baugebietes "Wollgrasweg" für weitere Baugrundstücke. Es gab eine Interessentenliste, die aufgrund der hohen Nachfrage schon geschlossen wurde.
Weitere Informationen hierzu erteilt der Bürgermeister Herr Thies Wellnitz unter der Tel.-Nr. 04837-1333.
Ortsentwicklungskonzept Neuenkirchen
Für die Gemeinde Neuenkirchen wurde 2017 ein Ortsentwicklungskonzept erstellt. Das beauftragte Planungsbüro hat mit Vertretern sowie den Bürgern und Bürgerinnen aus der Gemeinde Themenschwerpunkte gesetzt und erarbeitet.
Das Konzept können Sie nachfolgend einsehen: Ortsentwicklungskonzept Neuenkirchen
Aktuelle Bauleitverfahren
Es liegen derzeit keine aktuellen Bauleitplanverfahren vor.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neuenkirchen hat in ihrer Sitzung am 26.01.2026 beschlossen, die 9. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Neuenkirchen für das “nördlich des Buerwegs, westlich der Bundesstraße 5 und südlich der Bahnstrecke Heide-Büsum” aufzustellen.
Planungsziel ist die Darstellung als Beschleunigungsgebiet für die Windenergie an Land (Windenergiegebiet).
Den gesamten Bekanntmachungstext mit Lageplan finden Sie hier.
Dies wird hiermit bekannt gemacht.
Die Gemeinde Neuenkirchen beabsichtigt die Aufstellung der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet “nördlich des Buerwegs, westlich der Bundesstraße 5 und südlich der Bahnstrecke Heide-Büsum”.
Ziel der Planung ist die Darstellung der Fläche als Beschleunigungsgebiet für Windenergie an Land (Windenergiegebiet).
Hierzu findet am
Montag, den 16.02.2026 um 18:15 Uhr in der Ehemaligen Schreiberei, Raiffeisenplatz 6, 25792 Neuenkirchen
eine frühzeitige Unterrichtung mit Erörterung für die Öffentlichkeit statt. Hierzu sind alle Interessierten (einschließlich Kinder und Jugendliche) herzlich eingeladen.
Die Bekanntmachung finden Sie hier.
Die Gemeinde Neuenkirchen beabsichtigt die Aufstellung der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 12 für das Gebiet “südlich der Straße “To Westen” (K 60), westlich der Straße “Am Sportplatz” und östlich des Möhlenweges”.
Ziel der Planung ist die Darstellung bzw. Ausweisung als Fläche für den Gemeinbedarf -Kindertagesstätte und Bauhof-.
Hierzu findet am
Montag, den 16.02.2026 um 19:00 Uhr in der Ehemaligen Schreiberei, Raiffeisenplatz 6, 25792 Neuenkirchen
eine frühzeitige Unterrichtung mit Erörterung für die Öffentlichkeit statt. Hierzu sind alle Interessierten (einschließlich Kinder und Jugendliche) herzlich eingeladen.
Die Bekanntmachung finden Sie hier.
Rechtskräftiger Flächennutzungsplan und Änderungen
Sondergebiet - Photovoltaikanlagen
Teiländerungsgebiet 1: östlich des Seeweges, nördlich der Bahnstrecke Heide-Büsum und westlich der Tiebenseerstraße (L 155)
Teiländerungsgebiet 2: östlich des Seeweges, südlich der Bahnstrecke Heide-Büsum unf nördlich der Wesselburener Straße (L 154)
Rechtskräftige Bebauungspläne
Landschaftsplan
i.V.m. der 5. Änderung des Flächennutzungsplans und des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 8
Karte zur Änderung des Landschaftsplans
Begründung zur Änderung des Landschaftsplans
Lärmaktionsplan
Zur Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG in Schleswig-Holstein hat das Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur dazu aufgefordert, Lärmaktionspläne aufzustellen und fortzuschreiben.