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Bauen in der Gemeinde Norderwöhrden

Hier finden Sie eine Übersicht der zurzeit laufenden Bauleitplanverfahren der Gemeinde Norderwöhrden mit Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange. Bei allen Plänen, deren Verfahren noch nicht abgeschlossen ist, können sich im Laufe des weiteren Verfahrens noch inhaltliche Änderungen ergeben.

Abgeschlossene Verfahren, die durchgeführt wurden, finden Sie im Archiv. Hier können Sie dann z. B. aus den entsprechenden Bebauungsplänen die baulichen Festsetzungen entnehmen, die eventuell für Ihr geplantes Bauvorhaben relevant sind.

Freie Baugrundstücke

Derzeit stehen in der Gemeinde Norderwöhrden keine freien Baugrundstücke zur Verfügung.

Aktuelle Bauleitverfahren

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Norderwöhrden hat in ihrer Sitzung am 08.09.2025 den Vorentwurf des Flächennutzungsplans für das Gebiet der Gemeinde Norderwöhrden gebilligt. 

Es wurde zudem über das Format der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB ein Beschluss gefasst. 

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung soll durch Offenlage des Vorentwurfs auf der Internetseite des Amtes Heider Umland und in Papierform in der Verwaltung des  Amtes Heider Umland für einen Zeitraum von einem Monat durchgeführt werden. 

Diese Offenlage des Vorentwurfs zur Abgabe von Stellungnahmen elektronisch, schriftlich oder zur Niederschrift erfolgt in der Zeit vom 04.11 - 03.12.2025. 

Die Bekanntmachung dazu finden Sie hier.

 

 

Rechtskräftige Bebauungspläne

Satzung

 

Lärmaktionsplan

Zur Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG in Schleswig-Holstein hat das Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur dazu aufgefordert, Lärmaktionspläne aufzustellen und fortzuschreiben.

Fortschreibung Lärmaktionsplanung