Gleichstellungsstelle des Amtes Heider Umland
Auf dieser Seite stelle ich die Arbeit der Gleichstellungsstelle vor. Mein Name ist Milena Dettlof und ich bin Ihre zuständige Gleichstellungsbeauftragte des Amtes Heider Umland. Ich bin gerne für Sie da - wenn Sie sich Unterstützung wünschen, Hilfe benötigen, nicht mehr weiterwissen oder jemanden zum Zuhören brauchen.
Milena Dettlof
Zimmer E.11
Kirchspielsweg 6
25746 Heide
Telefon: 0481-60519
E-Mail: gleichstellungamt-heider-umlandde
Aufgaben und Themenbereiche
- Beratung und Information zum Thema Gleichstellung
- Unterstützung bei Konfliktsituationen, Problemen und Nöten sowie Vermittlung an Beratungsstellen (unverbindlich, kostenfrei und vertraulich)
- Hinwirkung auf Gleichstellung und Beteiligung in allen sozialen, organisatorischen und personellen Angelegenheiten (innerhalb der Verwaltung)
- Verwaltungsarbeiten z.B. Teilnahme an Sitzungen, Frauenförderplan, Zusammenarbeit mit dem Personalrat
- Durchführung von Veranstaltungen, Kampagnen, Initiativen zu gleichstellungsrelevanten Themen (innerhalb und außerhalb)
- Zusammenarbeit mit gesellschaftlichen Gruppen, Verbänden, Institutionen, Betrieben und Behörden
- regelmäßiger Austausch mit den weiteren Gleichstellungsbeauftragten und Arbeitsgemeinschaften
- Einbringung von gleichstellungsrelevanten Themen in der Kommunalpolitik
Hilfe, Unterstützung und Beratung finden Sie auf den nachfolgenden Webseiten
- Gleichstellungsbeauftragte Dithmarschen/ S-H: Wer wir sind - www.gleichstellung-sh.de
- Hilfetelefon "Gewalt gegen Frauen": www.hilfetelefon.de
- Hilfetelefon "Gewalt gegen Männer": www.maennerhilfetelefon.de
- Hilfe für Kinder & Jugendliche: www.nummergegenkummer.de
Rechtliche Grundlagen
- Grundgesetz (GG)
- AGG - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
- Schleswig-Holstein - Artikel 9 Verf SH 2014 | Landesnorm Schleswig-Holstein | Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern | Artikel 9 - Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern | gültig ab: 11.12.2014
- Schleswig-Holstein - § 2 GO | Landesnorm Schleswig-Holstein | Selbstverwaltungsaufgaben | § 2 - Selbstverwaltungsaufgaben | gültig ab: 31.03.2017
- Schleswig-Holstein - § 22a AO | Landesnorm Schleswig-Holstein | Gleichstellungsbeauftragte | § 22 a - Gleichstellungsbeauftragte | gültig ab: 01.06.2018
- Hauptsatzung des Amtes Kirchspielslandgemeinde Heider Umland
- Gesetz zur Gleichstellung der Frauen im öffentlichen Dienst für Schleswig-Holstein(GstG)
Mitarbeit in Arbeitskreisen
- Arbeitskreis der Gleichstellungsbeauftragten in Dithmarschen
- Aktionsbündnis: Keine Gewalt an Frauen und Kindern in Dithmarschen (AK Gewalt)
- Landesarbeitsgemeinschaft der hauptamtlichen kommunalen Gleichstellungs- und Frauenbeauftragten in Schleswig-Holstein