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Kommunale Wärmeplanung


Rechtliche Grundlage
Rechtliche Grundlage für die Erstellung kommunaler Wärmepläne bilden das Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (Wärmeplanungsgesetz des Bundes - WPG) und das Gesetz zur Energiewende und zum Klimaschutz in Schleswig-Holstein (Energiewende- und Klimaschutzgesetz Schleswig-Holstein – EWKG). Gem. WPG vom 20.12.2023, in der Fassung der letzten Änderung vom 22.12.2025, sind die Gemeinden des Amtes Heider Umland zur Aufstellung eines kommunalen Wärme- und Kälteplanes bis zum 30.06.2028 sowie zur Fortschreibung desselben verpflichtet.
 

Ziel und Inhalt der kommunalen Wärmeplanung
Ziel der kommunalen Wärmeplanung ist es, den für die Gemeinde vor Ort besten und kosteneffizientesten Weg zu einer klimafreundlichen, verlässlichen und bezahlbaren Wärmeversorgung zu ermitteln. Durch die Analyse von Bebauungsstrukturen, vorhandener Infrastruktur und aktuellen Energiebedarfen werden Strategien entwickelt, um potentielle Flächen und Netzstrukturen zur Wärme- und Kälteerzeugung mit Erneuerbaren Energien zu identifizieren, Wärmepotentiale zu ermitteln und folglich die abgeleiteten erforderlichen Wärmeinfrastrukturmaßnahmen umzusetzen.
Die kommunale Wärmeplanung ist somit ein wichtiges Werkzeug für eine nachhaltige Stadtentwicklung und soll bei planerischen und baulichen Aktivitäten berücksichtigt werden. Sie setzt sich im Wesentlichen aus folgenden Leistungsinhalten zusammen:

  • Bestandsanalyse
  • Prognose zukünftiger Wärmebedarfe
  • Potenzialanalyse
  • Räumliches Konzept
  • Maßnahmenkatalog
  • Monitoring
     

    Anfang 2024 wurde das Kieler Planungsbüro IPP ESN Power Engineering GmbH zusammen mit dem Freiburger Büro greenventory GmbH mit der Erstellung der kommunalen Wärmeplanung für die Region Heide (Gemeinden des Amtes und die Stadt) beauftragt.


Rechtliche Auswirkungen der Beschlussfassung der kommunalen Wärmeplanung:
Die Kommunale Wärmeplanung ist ein strategisches Planungsinstrument mit informatorischem Charakter (vgl. § 3 (1) Nr. 20 WPG). Sie hat keine unmittelbare rechtliche Bindungs- und Außenwirkung und begründet keine einklagbaren Rechte oder Pflichten (vgl. § 23 (4) WPG). Als übergeordnetes, räumliches, die gesamte Region Heide umfassendes Konzept stellt sie dar, wo sich aufgrund der vorhandenen Bedarfe und Potenziale welche Art der klimaneutralen Wärmeversorgung anbietet.
Den Bericht zur kommunalen Wärmeplanung und eine räumliche Darstellung der identifizierten Gebiete, die grundsätzlich für ein Wärmenetz geeignet sind, finden Sie auf den Seiten der EARH

https://www.region-heide.de/regionalmanagement/klimaschutz/kommunale-waermeplanung.html