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Rechnungen elektronisch über E-Rechnungseingangsplattform des Landes übermitteln

Wenn Ihr Unternehmen öffentliche Aufträge in Schleswig-Holstein ausführt, können Sie Ihre Rechnungen über das E-Rechnungsportal elektronisch an den Auftraggeber senden.

Wenn Ihr Unternehmen Dienstleistungen für öffentliche Auftraggeber erbringt, können Sie Ihre Rechnungen elektronisch über das E-Rechnungsportal Schleswig-Holstein einreichen. Als E-Rechnung werden die Rechnungsinformationen elektronisch übermittelt, automatisiert empfangen und weiterverarbeitet. Damit wird eine durchgehende digitale Bearbeitung von der Erstellung der Rechnung bis zur Zahlung der Rechnungsbeträge möglich.

Das E-Rechnungsportal Schleswig-Holstein ist die zentrale Plattform des Landes zur Übertragung elektronischer Rechnungen. Es bietet den Rechnungsstellenden verschiedene Übertragungskanäle an und ermöglicht eine sichere und rechtskonforme Übermittlung.

Neben dem Empfang von E-Rechnungen bietet die Plattform auch eine technische Prüfung der eingereichten Rechnungen. Diese Prüfung umfasst unter anderem die Überprüfung der Rechnungsgröße, die Anzahl und den Typ der Anhänge, eine Virenprüfung sowie die Vollständigkeit aller Pflichtangaben.

Verfahrensablauf

  • Bevor Sie das E-Rechnungsportal nutzen können, müssen Sie sich einmalig kostenfrei über das Servicekonto Schleswig-Holstein (für Personen) oder das Servicekonto Business (für Unternehmen) registrieren.
  • Falls Sie noch keine elektronische Rechnung im Standard XRechnung vorliegen haben, können Sie die notwendigen Rechnungsdaten direkt über das E-Rechnungsportal eingeben und einreichen. Das Portal führt Sie Schritt für Schritt durch die Erstellung der Rechnung, die Sie im Anschluss direkt an den öffentlichen Auftraggeber übermitteln können.
  • Wenn Sie bereits eine elektronische Rechnung im Standard XRechnung erstellt haben, stehen Ihnen mehrere Möglichkeiten zur Verfügung, um diese einzureichen:
    • via Peppol (Pan-European Public Procurement OnLine) im E-Rechnungsportal
    • per E-Mail an die vom Rechnungsempfänger mitgeteilte Adresse
    • durch Upload im E-Rechnungsportal

Voraussetzungen

  • Sie haben einen Auftrag für die öffentliche Verwaltung abgewickelt und stellen hierfür Ihre Rechnung.
  • Sie besitzen ein gültiges Servicekonto (für natürliche Personen) oder ein Servicekonto Business (für Unternehmen oder Organisationen) im Landesportal Schleswig-Holstein.
  • Sie nutzen den Standard XRechnung in der aktuellen Fassung der Koordinierungsstelle für IT-Standards (KoSIT) oder einen alternativen Standard, der den Anforderungen der europäischen Norm EN 16931 entspricht.
  • Öffentliche Auftraggeber, an die Sie Rechnungen senden, verfügen über eine Leitweg-ID.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Ihre Rechnung muss im Standard XRechnung oder in einem alternativen Standard vorliegen

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Kosten an. 

Welche Fristen muss ich beachten?

Es gelten die mit Ihrem Auftraggeber vereinbarten Rechnungsfristen.

Bearbeitungsdauer

Sie erhalten eine sofortige Rückmeldung über die erfolgreiche Einreichung der Rechnung. Die Rechnungsprüfung findet jedoch in nachgelagerten Verfahren statt und kann abhängig vom Rechnungsempfänger unterschiedlich lange dauern.

Rechtsgrundlage

EU-Richtlinie 2014/55/EU vom 16.04.2014

§ 52g Landesverwaltungsgesetz (LVwG)

§§ 3 bis 4 E-Rechnungsverordnung (ERechVO)

Rechtsbehelf

Es gibt keinen Rechtsbehelf.

Was sollte ich noch wissen?

Für Fragen zur Bedienung der Anwendung können Sie sich per E-Mail an Dataport AöR unter dataporthilfee-rechnung@dataport.de wenden.

Weiterführende Informationen

Informationen zum Standard XRechnung auf der Seite der Koordinierungsstelle für IT-Standards

Informationen zur E-Rechnung in der Bundesverwaltung auf der Seite des Bundesinnenministeriums

Informationen zum Servicekonto auf der Seite des Landesportals Schleswig-Holstein

Zuständige Stelle(n)

Ansprechpartner

Herr Thomas Schröder 0481 605-31
thomas.schroeder@amt-heider-umland.de

Adresse Kirchspielsweg 6
25746 Heide

  • Parkplätze vor, neben und hinter dem Amtsgebäude (Anzahl: 12)
  • Behindertenparkplatz: Parkplätze direkt vor dem Haupteingang (Anzahl: 2)
  • Aufzug vorhanden
  • Rollstuhlgerecht

Postanschrift 25731 Heide

Öffnungszeiten

Mo. 08:00-12:00 Uhr, 13:00-16:30 Uhr
Di. 08:00-12:00 Uhr, 13:00-16:30 Uhr
Mi. 08:00-12:00 Uhr
Do. 08:00-12:00 Uhr, 13:00-16:30 Uhr
Fr. 08:00-12:00 Uhr

Sprechzeiten Asylbewerberbetreuung:
Mo., Di., Do. und Fr. 8.00 Uhr - 11.00 Uhr

Telefonische Wohngeld-Anfragen:
Mo., Di., Do. und Fr. 8.00 Uhr - 12.00 Uhr

Ansprechpartner

Frau Tanja Landsmann 0481 605-0
tanja.landsmann@amt-heider-umland.de

Frau Silke Schuschel 0481 605-0
silke.schuschel@amt-heider-umland.de

Adresse Kirchspielsweg 6
25746 Heide

  • Parkplätze vor, neben und hinter dem Amtsgebäude (Anzahl: 12)
  • Behindertenparkplatz: Parkplätze direkt vor dem Haupteingang (Anzahl: 2)
  • Aufzug vorhanden
  • Rollstuhlgerecht

Postanschrift 25731 Heide

Öffnungszeiten

Mo. 08:00-12:00 Uhr, 13:00-16:30 Uhr
Di. 08:00-12:00 Uhr, 13:00-16:30 Uhr
Mi. 08:00-12:00 Uhr
Do. 08:00-12:00 Uhr, 13:00-16:30 Uhr
Fr. 08:00-12:00 Uhr

Sprechzeiten Asylbewerberbetreuung:
Mo., Di., Do. und Fr. 8.00 Uhr - 11.00 Uhr

Telefonische Wohngeld-Anfragen:
Mo., Di., Do. und Fr. 8.00 Uhr - 12.00 Uhr