Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer in der Gemeinde Lohe-Rickelshof Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in der zurzeit geltenden Fassung, der §§ 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 und 3 Abs. 1, 6 und 8 des Kommunalabgabengesetzes für Schleswig-Holstein in der zurzeit geltenden Fassung wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung vom 17.09.2020 folgende Satzung erlassen: §1 Steuergegenstand Gegenstand der Steuer ist das Halten von Hunden im Gemeindegebiet. §2
Gemeinde Nordhastedt Satzung der Gemeinde Nordhastedt über den Schutz ortsprägender Bäume ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------Aufgrund des § 20 Abs. 3 des Gesetzes zum Schutz der Natur – Landesnaturschutzgesetz - LNatschG - in der Fassung vom 16. Juni 1993 (GVOBl. Schleswig-Holstein S. 215) in Verbindung mit § 4 der Gemeindeverordnung für Schleswig-Holstein in der Fassung vom 02. April 1990 (GVOBl. Schleswig-Holstein S.
Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer in der Gemeinde Nordhastedt Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in der zurzeit geltenden Fassung, der §§ 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 und 3 Abs. 1, 6 und 8 des Kommunalabgabengesetzes für Schleswig-Holstein in der zurzeit geltenden Fassung wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung vom 28.10.2020 folgende Satzung erlassen: §1 Steuergegenstand Gegenstand der Steuer ist das Halten von Hunden im Gemeindegebiet §2 Steuerpflicht
Satzung der Gemeinde Wesseln über die Erhebung einer Vergnügungssteuer für das Halten von Spiel- und Geschicklichkeitsgeräten (Spielgerätesteuersatzung) Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) sowie der §§ 1 bis 3 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein in der jeweils gültigen Fassung wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung vom 11.12.2024 folgende Satzung in der Fassung der zweiten Änderungssatzung vom 01.01.2025 erlassen: §1
Satzung der Gemeinde Hemmingstedt über die Erhebung einer Vergnügungssteuer für das Halten von Spiel- und Geschicklichkeitsgeräten (Spielgerätesteuersatzung) In der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 01.01.2016 Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) sowie der §§ 1 bis 3 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein (KAG) in der jeweils gültigen Fassung wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung am 14.07.2014 folgende Satzung erlassen: §1
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