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Fischereischein bei Verlust neu ausstellen lassen

Bei Verlust Ihres Fischereischeins können Sie sich diesen bei der zuständigen Behörde neu ausstellen lassen.

Wenn Sie in Schleswig-Holstein der Fischerei nachgehen möchten, benötigen Sie einen gültigen Fischereischein. Bei Verlust Ihres Scheines können Sie sich einen neuen ausstellen lassen.

Voraussetzungen

  • Sie sind bereits Inhaberin oder Inhaber eines Fischereischeins und erfüllen somit die Voraussetzungen wie bei einer Erstausstellung.
  • Es sprechen keine rechtlichen Gründe dafür, eine Ausstellung nicht zu gewähren, wie zum Beispiel durch Fischwilderei, Verstoße gegen fischereirechtliche oder naturschutzrechtliche Vorschriften oder wegen Tierquälerei.
  • Sie haben erfolgreich eine Fischereischeinprüfung absolviert.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Prüfungszeugnis der Fischereischeinprüfung oder Nachweis einer Prüfung als Berufsfischer; bei Umzug: Fischereischein oder Prüfungszeugnis des anderen Bundeslandes,
  • Lichtbild (nach Vollendung des 16. Lebensjahres),
  • Personalausweis.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es sind keine Fristen zu beachten.

Rechtsgrundlage

§ 26 Landesfischereigesetz (LFischG)

§ 27 Landesfischereigesetz (LFischG)

§ 28 Landesfischereigesetz (LFischG)

§ 4 Landesverordnung zur Durchführung des Landesfischereigesetzes (LFischG-DVO)

Was sollte ich noch wissen?

Berufs- und Angelfischerei

Zuständige Stelle(n)

Ansprechpartner

Frau Georgius 0481 605-53
georgius@amt-heider-umland.de

Frau Jennifer Daus 0481 605-52
jennifer.daus@amt-heider-umland.de

Adresse Kirchspielsweg 6
25746 Heide

  • Parkplätze vor, neben und hinter dem Amtsgebäude (Anzahl: 12)
  • Behindertenparkplatz: Parkplätze direkt vor dem Haupteingang (Anzahl: 2)
  • Aufzug vorhanden
  • Rollstuhlgerecht

Postanschrift 25731 Heide

Öffnungszeiten

Mo. 08:00-12:00 Uhr, 13:00-16:30 Uhr
Di. 08:00-12:00 Uhr, 13:00-16:30 Uhr
Mi. 08:00-12:00 Uhr
Do. 08:00-12:00 Uhr, 13:00-16:30 Uhr
Fr. 08:00-12:00 Uhr

Sprechzeiten Asylbewerberbetreuung:
Mo., Di., Do. und Fr. 8.00 Uhr - 11.00 Uhr

Telefonische Wohngeld-Anfragen:
Mo., Di., Do. und Fr. 8.00 Uhr - 12.00 Uhr