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Hunde(beiß)vorfall melden

Bitte melden Sie einen Hundeangriff umgehend dem Ordnungsamt, damit schnell gehandelt werden kann.

Hat ein Hund einen Menschen oder ein Tier angegriffen oder gebissen, können Sie das dem Ordnungsamt melden.

Das Ordnungsamt prüft dann, ob der Hund gefährlich ist. Es kann zum Beispiel eine Maulkorbpflicht oder Leinenpflicht anordnen. Es kann auch eine besondere Erlaubnis für die Haltung verlangen. Manchmal ordnet das Ordnungsamt zusätzlich eine tierärztliche Untersuchung an.

Ihre Meldung hilft dem Ordnungsamt bei dieser Prüfung. Beschreiben Sie den Vorfall deshalb möglichst genau.

Wichtig bei akuter Gefahr: Greift ein Hund gerade jetzt eine Person an, oder ist jemand schwer verletzt, rufen Sie sofort die Polizei (110) oder den Rettungsdienst (112). Das Ordnungsamt ist nur für die Meldung im Nachhinein zuständig, nicht für Notfälle.

Verfahrensablauf

 

  • Melden Sie den Vorfall beim Ordnungsamt
  • Beschreiben Sie den Tathergang möglichst genau
  • Benennen Sie mögliche Zeuginnen und Zeugen.
  • Fügen Sie, sofern vorhanden, Fotos zum Tathergang oder zur Verletzung bei (Personen dürfen dabei nicht fotografiert werden)
  • Reichen Sie ein ärztliches Gutachten ein, sofern eine Person verletzt wurde.
  • Reichen Sie eine tierärztliche Bescheinigung ein, sofern ein Tier/Hund verletzt wurde.
  • Die Behörde prüft den Vorfall und kann, abhängig vom Ergebnis, weitere Maßnahmen einleiten.

 

Voraussetzungen

  • Ein Hund hat einen Menschen oder ein anderes Tier angegriffen oder gebissen.
  • Sie haben den Vorfall selbst beobachtet oder sind betroffen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Wenn vorhanden:

  • Fotos zum Tathergang bzw. zu Verletzungen (ohne erkennbare Personen)
  • Ärztliches Gutachten bei Personenverletzung
  • Tierärztliche Bescheinigung bei Verletzung eines Tieres/Hundes
  • Kontaktdaten möglicher Zeuginnen und Zeugen

Welche Gebühren fallen an?

keine

Welche Fristen muss ich beachten?

Eine gesetzliche Frist zur Meldung besteht nicht. Der Vorfall sollte jedoch unverzüglich gemeldet werden, damit die Behörde zeitnah reagieren kann.

Rechtsgrundlage

§ 7 Absatz 1 des Gesetzes über das Halten von Hunden (HundeG) SH

§ 3 Nummer 8a Tierschutzgesetz

Zuständige Stelle(n)

Ansprechpartner

Frau Marlitt Schuschel 0481 605-40
marlitt.schuschel@amt-heider-umland.de

Adresse Kirchspielsweg 6
25746 Heide

  • Parkplätze vor, neben und hinter dem Amtsgebäude (Anzahl: 12)
  • Behindertenparkplatz: Parkplätze direkt vor dem Haupteingang (Anzahl: 2)
  • Aufzug vorhanden
  • Rollstuhlgerecht

Postanschrift 25731 Heide

Öffnungszeiten

Mo. 08:00-12:00 Uhr
Di. 08:00-12:00 Uhr, 13:00-16:30 Uhr
Mi. 08:00-12:00 Uhr
Do. 08:00-12:00 Uhr, 13:00-16:30 Uhr
Fr. 08:00-12:00 Uhr

Sprechzeiten Asylbewerberbetreuung:
Mo., Di., Do. und Fr. 8.00 Uhr - 11.00 Uhr

Telefonische Wohngeld-Anfragen:
Mo., Di., Do. und Fr. 8.00 Uhr - 12.00 Uhr