Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wöhrden beabsichtigt in ihrer Eigenschaft als Träger der Straßenbaulast und auf Grundlage des § 8 Straßen- und Wegegesetz Schleswig-Holstein (StrWG S-H) in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. November 2003 und des Beschlusses durch die Gemeindevertretung vom 11.12.2025 Straßenflächen in der Gemeinde Wöhrden einzuziehen.
Den gesamten Bekanntmachungstext mit Verzeichnis und Lageplan können Sie hier einsehen.