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Satzung_ueber_die_Erhebung_FernwaermeLiethneu.pdf
... Bekanntgabe des Bescheides auszugleichen. Dasselbe gilt für die Abrechnung von Schätzungen. III. Gemeinsame Vorschriften § 13 Ordnungswidrigkeiten Ordnungswidrig nach § 18 Abs. 2 Nr. 2 des Kommunalabgabengesetzes handelt, wer entgegen § 11 Abs. 3 die...
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HundesteuerLoRi.pdf
... bestandskräftig geworden ist oder eine Klage endgültig keinen Erfolg hatte und das Urteil rechtskräftig geworden ist. § 13 Ordnungswidrigkeiten Ordnungswidrig nach § 18 Abs. 2 Ziffer 2 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein handelt, wer a)...
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Satzung_zum_Schutz_ortspraegender_Baeume.pdf
... er eine Ersatzpflanzung durch die Gemeinde zu dulden. Nordhastedt Satzung zum Schutz ortsprägender Bäume Seite 4 von 5 § 10 Ordnungswidrigkeiten 1. Ordnungswidrig nach § 57 Abs. 1 Nr. 1 des Landesnaturschutzgesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig den...
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Satzung_Vergnuegungssteuer_Wesseln.pdf
... und Prüfung die entsprechenden Bestimmungen des Landesverwaltungsgesetzes (LVwG) und der Abgabenordnung (AO). §9 Ordnungswidrigkeiten Ordnungswidrig nach § 18 Abs. 2 Nr. 2 Kommunalabgabengesetz SchleswigHolstein handelt, wer vorsätzlich oder...
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HundesteuerNhst.pdf
... erfolgloser Widerspruch bestandskräftig geworden ist oder eine Klage endgültig keinen Erfolg hatte und das Urteil 5 § 13 Ordnungswidrigkeiten Ordnungswidrig nach § 18 Abs. 2 Ziffer 2 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein handelt, wer a)...
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Satzung_Vergnuegungssteuer_Hemmingstedt_ab_1.1.16.pdf
... die entsprechenden Bestimmungen des LVwG und der Abgabenordnung, insbesondere § 84 LVwG sowie §§ 90, 93, 97 und 99 AO. § 11 Ordnungswidrigkeiten Ordnungswidrig nach § 18 Abs. 2 Nr. 2 Kommunalabgabengesetz handelt, wer vorsätzlich oder leichtfertig a) der...
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Doerpsblatt_2021_03_08_15.pdf
...äßes Verhalten oder missbräuchliche Nutzung von Gegenständen störend wirken. Möglicherweise liegt eine Ordnungswidrigkeit vor. Im Ordnungswidrigkeitengesetz Paragraf 117 Unzulässiger Lärm (1) heißt es dazu: „Ordnungswidrig handelt, wer ohne berechtigten Anlass oder in...