Aufgaben der Bauleitplanung

Die bauliche und sonstige Nutzung von Grundstücken in einer Gemeinde vorzubereiten und zu leiten, ist Aufgabe der Bauleitplanung. Sie ist somit ein wichtiges Instrumentarium zur Gestaltung der Bodennutzung in der Gemeinde. Die rechtliche Grundlage hierfür findet man im Baugesetzbuch.  

Es werden 2 Pläne unterschieden:

  •  der vorbereitende Bauleitplan (Flächennutzungsplan) und
  •  der verbindliche Bauleitplan (Bebauungsplan).

 

 

Flächennutzungsplan

Der Flächennutzungsplan legt grundsätzlich fest, wie die Flächen im gesamten Gemeindegebiet genutzt werden sollen. Dieser Plan beinhaltet die bestehenden und die geplanten Nutzungen für Wohnen, Gewerbe, Verkehr, Landwirtschaft und den Naturschutz. Änderungen und Neuaufstellungen des Flächennutzungsplanes sind von der höheren Verwaltungsbehörde  zu genehmigen. Diese Genehmigung ist ortsüblich bekanntzumachen. Danach tritt der Flächennutzungsplan in Kraft. Er entfaltet keine direkte Bindung für den Bürger im Gegensatz zum Bebauungsplan.

Bebauungsplan

Auf der Grundlage des Flächennutzungsplanes wird die verbindliche Bauleitplanung durch den Bebauungsplan entwickelt. Der Bebauungsplan enthält vor allem die rechtsverbindlichen Festsetzungen über Art und Maß der baulichen Nutzung. Innerhalb seines Geltungsbereiches werden somit die Vorgaben aus dem Flächennutzungsplan konkretisiert und die bauliche Nutzung der Grundstücke parzellenscharf vorbereitet und festgelegt.

Auf der rechten Seite finden Sie die aktuellen Bauleitplanverfahren sowie die rechtsverbindlichen Bauleitpläne der amtsangehörigen Gemeinden.

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