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190415_OEK_Wohrden_1._Fortschr._klein.pdf
ORTSKERNENTWICKLUNGSKONZEPT FÜR DIE GEMEINDE WÖHRDEN Änderungen genehmigt: 1. Fortschreibung – März 2019 Peter Schoof Bürgermeister Gemeinde Wöhrden Anmerkungen: Am 06. März 2019 wurde gemäß Gemeindebeschluss festgelegt, den Um- und Anbau des Ärztezentrums in Wöhrden als Schlüsselprojekt in das bestehende Ortskernentwicklungskonzept aufzunehmen. Im Zuge der 1. Fortschreitung, im Zusammenhang mit diesem Schlüsselprojekt, wurden textliche und bildliche Ergänzungen in den Endbericht des
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Hundesteuernowoe.pdf
Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer in der Gemeinde Norderwöhrden Aufgrund des § 4 Abs. 1 S. 1 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in der zurzeit geltenden Fassung, der §§ 1 Abs. 1 S. 1, 2 Abs. 1 und 3 Abs. 1 S. 1 und Abs. 6 des Kommunalabgabengesetzes für Schleswig-Holstein in der zurzeit geltenden Fassung wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung vom 16.12.2020 folgende Satzung erlassen: §1 Steuergegenstand Gegenstand der Steuer ist das Halten von Hunden im
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Hundesteuersatzung_Hst_ab_2017.pdf
Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer in der Gemeinde Hemmingstedt (in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 10.07.2017) Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in der zurzeit geltenden Fassung, der §§ 1 und 3 des Kommunalabgabengesetzes für Schleswig-Holstein in der zurzeit geltenden Fassung wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung vom 07.12.2015 folgende Satzung erlassen: §1 Steuergegenstand Gegenstand der Steuer ist das Halten von Hunden im
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HundesteuerWoehrden.pdf
Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer in der Gemeinde Wöhrden Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in der zurzeit geltenden Fassung, der §§ 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 und 3 Abs. 1, 6 und 8 des Kommunalabgabengesetzes für Schleswig-Holstein in der zurzeit geltenden Fassung wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung vom 08.10.2020 folgende Satzung erlassen: §1 Steuergegenstand Gegenstand der Steuer ist das Ha[ten von Hunden im Gemeindegebiet. §2
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HundesteuerWesseln.pdf
Satzunq über die Erhebunq einer Hundesteuer in der Gemeinde Wesseln Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in der zurzeit geltenden Fassung, der §§ 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 und 3 Abs. 1, 6 und 8 des Kommunalabgabengesetzes für SchleswigHolstein in der zurzeit geltenden Fassung wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung vom 03.11.2020 folgende Satzung erlassen: §1 Steuergegenstand Gegenstand der Steuer ist das Ha!ten von Hunden im Gemeindegebiet. §2 Steuerpflichtiger
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HundesteuerOst.pdf
Satzung der Gemeinde Ostrohe über die Erhebung einer Hundesteuer Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in der zurzeit geltenden Fassung, der §§ 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 und 3 Abs. 1, 6 und 8 des Kommunalabgabengesetzes für Schleswig-Holstein in der zurzeit geltenden Fassung wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung vom 24.09.2020 folgende Satzung erlassen: §1 Steuergegenstand Gegenstand der Steuer ist das Halten von Hunden im Gemeindegebiet. §2 Steuerpflichtiger
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HundesteuerNk.pdf
Satzunq über die Erhebung einer Hundesteuer in der Gemeinde Neuenkirchen Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in der zurzeit geltenden Fassung, der §§ 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 und 3 Abs. 1, 6 und 8 des Kommunalabgabengesetzes für Schleswig-Holstein in der zurzeit geltenden Fassung wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung vom 19.10.2020 folgende Satzung erlassen: §1 Steuergegenstand Gegenstand der Steuer ist das Halten von Hunden im Gemeindegebiet. §2