Sondernutzungserlaubnis auf öffentlichen Straßen und Plätzen: Unterirdische Sondernutzung

Wer Leitungen, Z. B. Rohr- oder Kabelleitungen unter öffentlichen Straßen verlegen möchte, benötigt eine Erlaubnis.

Wenn Sie Leitungen, zum Beispiel Werksleitungen, Rohr- und Kabelleitungen für

  • Strom,
  • Gas,
  • Fernwärme,
  • Wasser und Abwasser mit Hausanschlüssen,

die privaten Zwecken dienen, unter öffentlichen Straßen verlegen wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis.

Wer Leitungen, Z. B. Rohr- oder Kabelleitungen unter öffentlichen Straßen verlegen möchte, benötigt eine Erlaubnis.

An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung oder an den Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein (als zuständiger Straßenbaulastträger).

Ein detaillierter Plan mit Angaben zu Art, Umfang und Dauer des Vorhabens.

Die Nutzungsentgelte richten sich nach den einschlägigen Nutzungsentgeltverordnungen. Darüber hinaus sind alle Kosten, die dem jeweiligen Straßenbaulastträger durch die Sondernutzung entstehen, auf dessen Verlangen zu ersetzen. Genaue Auskünfte hierüber erteilt die zuständige Stelle.

Die Sondernutzungserlaubnis ist vor dem Maßnahmebeginn zu beantragen.

  • § 8 Bundesfernstraßengesetz (FStrG),
  • § 28 Straßen- und Wegegesetz des Landes Schleswig-Holstein (StrWG SH).
Externe Links:

Anträge sind formlos zu stellen.

Über die Nutzung wird ein privatrechtlicher Vertrag geschlossen.

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