Meldebestätigung

Eine Meldebestätigung dient als Nachweis der An- oder Abmeldung der Haupt- oder Nebenwohnung.

Eine amtliche Meldebestätigung erhalten Sie, wenn Sie sich mit einer Haupt- oder Nebenwohnung bei der für diese Wohnung zuständigen Meldebehörde anmelden bzw. eine bisherige Wohnung abmelden. Sie dient dem Nachweis der An- oder Abmeldung.

Eine Meldebestätigung dient als Nachweis der An- oder Abmeldung der Haupt- oder Nebenwohnung.

An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Bürgerbüro, früher: Einwohnermeldeamt).

Keine

§ 24 Bundesmeldegesetz (BMG).

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