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1. Kfz: Ordnungswidrigkeiten - Verwarngeld / Bußgeld  
...Kfz: Ordnungswidrigkeiten - Verwarngeld / Bußgeld
 
2. Strassenreinigungssatzung.pdf  
... dann anliegend, wenn es von der Straße nur eine Zufahrt oder einen Zugang hat (Privatweg). §5 Ordnungswidrigkeiten (1) Für die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten gilt § 56 StrWG. Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig ? ? seiner Reinigungspflicht... Ferner ist ein Grundstück auch dann anliegend, wenn es von der Straße nur eine Zufahrt oder einen Zugang hat (Privatweg). §5 Ordnungswidrigkeiten (1) Für die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten gilt § 56 StrWG. Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder...
 
3. Strassenreinigungssatzung.pdf  
...auch dann anliegend, wenn es von der Straße nur eine Zufahrt oder einen Zugang hat (Privatweg). §6 Ordnungswidrigkeiten (1) Für die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten gilt § 56 StrWG. Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig • • seiner Reinigungspflicht... Ferner ist ein Grundstück auch dann anliegend, wenn es von der Straße nur eine Zufahrt oder einen Zugang hat (Privatweg). §6 Ordnungswidrigkeiten (1) Für die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten gilt § 56 StrWG. Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder...
 
4. Strassenreinigungssatzung.pdf  
... oder Geländestreifen, die keiner selbständigen Nutzung dienen, von der Straße getrennt ist. §6 Ordnungswidrigkeiten (1) Für die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten gilt § 56 StrWG und § 23 FStrG. Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1. seiner... ück auch dann, wenn es durch Grün- oder Geländestreifen, die keiner selbständigen Nutzung dienen, von der Straße getrennt ist. §6 Ordnungswidrigkeiten (1) Für die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten gilt § 56 StrWG und § 23 FStrG. Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich...
 
6. Str.-_Reinigungssatzung.pdf  
...auch dann anliegend, wenn es von der Straße nur eine Zufahrt oder einen Zugang hat (Privatweg). §6 Ordnungswidrigkeiten (1) Für die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten gilt § 56 StrWG. Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig • • seiner Reinigungspflicht... Ferner ist ein Grundstück auch dann anliegend, wenn es von der Straße nur eine Zufahrt oder einen Zugang hat (Privatweg). §6 Ordnungswidrigkeiten (1) Für die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten gilt § 56 StrWG. Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder...
 
7. Strassenreinigungssatzung.pdf  
... oder Geländestreifen, die keiner selbständigen Nutzung dienen, von der Straße getrennt ist. §6 Ordnungswidrigkeiten (1) Für die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten gilt § 56 StrWG und § 23 FStrG. Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1. seiner... ück auch dann, wenn es durch Grün- oder Geländestreifen, die keiner selbständigen Nutzung dienen, von der Straße getrennt ist. §6 Ordnungswidrigkeiten (1) Für die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten gilt § 56 StrWG und § 23 FStrG. Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich...
 
8. Strassenreinigungssatzung-Neufassung_2001.pdf  
... oder Geländestreifen, die keiner selbständigen Nutzung dienen, von der Straße getrennt ist. §6 Ordnungswidrigkeiten (1) Für die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten gilt § 56 StrWG und § 23 FStrG. Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1. seiner... ück auch dann, wenn es durch Grün- oder Geländestreifen, die keiner selbständigen Nutzung dienen, von der Straße getrennt ist. §6 Ordnungswidrigkeiten (1) Für die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten gilt § 56 StrWG und § 23 FStrG. Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich...
 
9. Strassenreinigungssatzung.pdf  
... oder Geländestreifen, die keiner selbständigen Nutzung dienen, von der Straße getrennt ist. §6 Ordnungswidrigkeiten (1) Für die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten gilt § 56 StrWG und § 23 FStrG. Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1. seiner... ück auch dann, wenn es durch Grün- oder Geländestreifen, die keiner selbständigen Nutzung dienen, von der Straße getrennt ist. §6 Ordnungswidrigkeiten (1) Für die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten gilt § 56 StrWG und § 23 FStrG. Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich...
 
10. Strassenreinigungssatzung.pdf  
... oder Geländestreifen, die keiner selbständigen Nutzung dienen, von der Straße getrennt ist. §6 Ordnungswidrigkeiten (1) Für die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten gilt § 56 StrWG und § 23 FStrG. Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1. seiner... ück auch dann, wenn es durch Grün- oder Geländestreifen, die keiner selbständigen Nutzung dienen, von der Straße getrennt ist. §6 Ordnungswidrigkeiten (1) Für die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten gilt § 56 StrWG und § 23 FStrG. Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich...
 
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