Arbeitsschutz / Staatliche Arbeitsschutzbehörde bei der Unfallkasse Nord (StAUK)

Aufgaben des Arbeitsschutzes der ehemaligen Gewerbeaufsicht werden von der Staatlichen Arbeitsschutzbehörde bei der Unfallkasse Nord bearbeitet.

Aufgaben des Arbeitsschutzes der ehemaligen Gewerbeaufsicht werden von der Staatlichen Arbeitsschutzbehörde bei der Unfallkasse Nord bearbeitet. Sie umfassen folgende Aufgabenbereiche:

  • Ruhepausen, Ruhezeit, Nacht-/Schichtarbeit, Sozialvorschriften im Straßenverkehr,
  • Schutz werdender und stillender Mütter am Arbeitsplatz,
  • Kinder- und Jugendarbeitsschutz,
  • Gestaltung von Arbeitsplätzen,
  • Technische Sicherheit von Maschinen und Geräten,
  • Umgang mit Gefahrstoffen inklusive Sprengstoffen, Biostoffen,
  • medizinische Aspekte des Arbeitsschutzes,
  • Anlagensicherheit,
  • physische und psychische Belastungen in der Arbeitswelt.

Aufgaben des Arbeitsschutzes der ehemaligen Gewerbeaufsicht werden von der Staatlichen Arbeitsschutzbehörde bei der Unfallkasse Nord bearbeitet.

An die Staatliche Arbeitsschutzbehörde bei der Unfallkasse Nord (STAUK).

Keine

Weitere Informationen zum Arbeitsschutz in Schleswig-Holstein finden Sie auf den Internetseiten der Landesregierung Schleswig-Holstein und STAUK.

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