Wahlen
Wahlen werden durch die Verwaltungen der Gemeinden, Städte und Kreise organisiert.
Ansprechpartner für das Thema Wahlen sind die Verwaltungen der Gemeinden, Städte und Kreise. Mit der zugesandten Wahlbenachrichtigung können Sie persönlich Ihre Stimme in dem Ihnen dort zugewiesenen Wahlraum am Wahltag abgeben.
Alternativ können Sie per Briefwahl wählen. In diesem Fall müssen Sie einen Wahlschein beantragen. Den Antrag stellen Sie bei der auf der Wahlbenachrichtigung angegebenen Stelle.
Eine andere Person kann mit Ihrer schriftlichen Bevollmächtigung den Antrag auf Ausstellung eines Wahlscheines für Sie stellen beziehungsweise unter bestimmten Voraussetzungen Ihre Wahlunterlagen in Empfang nehmen.
Wahlbenachrichtigungen sind landesweit in "leichter Sparche" verfasst. Dadurch soll sie Menschen mit Lern- und Leseproblemen, Migranten mit geringen Deutschkenntnissen und Demenzerkrankten leichter verständlich sein. Sollten bis zum 20.04. keine Unterlagen bei Ihnen eingegangen sein, so wenden Sie sich bitte an das Wahlbüro der Amtsverwaltung unter 0481/60540.
Das Wählerverzeichnis kann in der Zeit vom 17.04. bis 21.04.2017 eingesehen werden.
Einen Briefwahlantrag können Sie während der Öffnungszeiten des Amtes bis zum 05.05.2017 stellen. Es muss der Personalausweis mitgebracht werden.
Verlorene Wahlbenachrichtigungen werden nicht ersetzt. Sie können Ihr Wahlrecht auch durch Vorlage Ihres Personalausweises in dem zuständigen Wahllokal ausüben.
Wahlen werden durch die Verwaltungen der Gemeinden, Städte und Kreise organisiert.
An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Gemeindebehörde).
Europawahlordnung (EuWO)
Bundeswahlordnung (BWO)