Spendenquittung erstellen

Möchten Sie eine Spendenquittung ausstellen, müssen Sie den amtlichen Vordruck verwenden.

Diesen erhalten Sie online oder beim Finanzamt. Das Muster aus der Anlage müssen Sie ausfüllen und dann dem Spender unterschrieben übergeben oder per Post oder E-Mail zuschicken.

Spendenbescheinigungen für eine reine Geldspende können unter Umständen auch rein maschinell und ohne eigenhändige Unterschrift erstellt werden.

Möchten Sie eine Spendenquittung ausstellen, müssen Sie den amtlichen Vordruck verwenden.

Laden Sie das Muster für die Zuwendungsbestätigung herunter.

  • Für die analoge Erstellung:
    • Drucken Sie zunächst das für Sie passende Formular aus der Anlage aus.
    • Füllen Sie anschließend die Zuwendungsbestätigung aus und unterschrieben Sie diese.
    • Fertigen Sie dann eine Kopie für ihre Aufbewahrungspflicht an.
    • Schließlich können Sie dem Spender die Spendenquittung dann physisch oder auch per E-Mail verschicken
  • Für die maschinelle Erstellung:
    • Erfüllen Sie zunächst alle für die maschinelle Erstellung erforderlichen Voraussetzungen.
    • Erstellen Sie anschließend die digitale Zuwendungsbescheinigung in einem schreibgeschützten Format (PDF).
    • Versenden Sie abschließend die Bescheinigung wie im analogen Verfahren.

Das für Ihren Wohnort zuständige Finanzamt

Externe Links:

Bundesministerium der Finanzen (BMF)
Wilhelmstraße 97
10117 Berlin

Tel.: 030 18 682 - 0
Fax: 030 18 682- 32 60
E-Mail: poststelle@bmf.bund.de

Für die maschinell erstellte Zuwendungsbestätigung muss die Spendenquittung folgende Voraussetzung erfüllen:

  • Anzeige beim örtlichen Finanzamt mit Angaben zur Erfüllung der folgenden Voraussetzungen; eine Genehmigung ist nicht notwendig
  • Maschinelle Version entspricht dem amtlichen Vordruck
  • Entsprechende Angabe über die Anzeige an das Finanzamt
  • Unterschrift wird beim Druckvorgang als Faksimile oder eingescannter Unterschrift eingeblendet
  • Verfahren entspricht den allgemeingültigen Sicherheitsanforderungen
  • Buchen der Zuwendung in der Buchhaltung und Erstellen der Zuwendungsbestätigung sind im System verbunden
  • Erstellungs- und Dokumentationsprozess sind für die Finanzbehörden mit angemessenem Aufwand prüfbar

keine

keine

Für die Zuwendungsbescheinigung bestehen verschiedene Aufbewahrungsfristen:

  • Für den Zuwendenden:
    • Bei Papierform: 1 Jahr
    • Bei elektronischer Übermittlung durch Zuwendungsempfänger entfällt die Aufbewahrungspflicht
  • Für den Zuwendungsempfänger:
    • Bei Papierform: 6 Jahre in Papierkopie
    • Bei elektronischer Übermittlung durch Zuwendungsempfänger: 7 Jahre

Die Frist beginnt mit Ablauf des Jahres, in dem die Bescheinigung entstanden ist.

keine

Formulare: ja

Onlineverfahren möglich: nein

Schriftform erforderlich: grundsätzlich ja, im elektronischen Verfahren auch maschinell erstellbar

Persönliches Erscheinen nötig: nein

Bundesministerium der Finanzen

16.04.2019
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