Gewerbeabmeldung
Die Aufgabe eines Gewerbes muss bei der zuständigen Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung angezeigt werden.
Die Aufgabe eines Gewerbebetriebes liegt bei einer vollständigen Aufgabe einer Haupt- oder Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle vor. Die Aufgabe eines stehenden Gewerbebetriebes muss ebenfalls bei der zuständigen Stelle angezeigt werden.
An wen muss ich mich wenden?
An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt), in deren/dessen Bezirk das Unternehmen oder die Betriebsstätte betrieben beziehungsweise der Beruf oder die Tätigkeit ausgeübt wird/werden soll.
Schleswig-Holstein
Wichtiger Hinweis:
Für die Gewerbeabmeldung über den Einheitlichen Ansprechpartner Schleswig-Holstein steht Ihnen ein elektronischer Antrag (Antragsassistent) zur Verfügung.
Rechtsgrundlage
§ 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 Gewerbeordnung (GewO)
Externe Links:Anträge / Formulare
Ein Online-Formular für die Gewerbeabmeldung finden Sie auf den Internetseiten des Einheitlichen Ansprechpartners Schleswig-Holstein (EASH).
Urheber
Hier finden Sie die Formulare: Gewerbeabmeldung
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