Aufhebung der Sperrzeit nach Gaststättenrecht beantragen

Gemeinden, Ämter und Städte können selbst über Sperrzeiten entscheiden.

Die Sperrzeitverordnung (für Schank- und Speisewirtschaften sowie für öffentliche Vergnügungsstätten) wurde ersatzlos gestrichen.

Gemeinden, Ämter und Städte können jedoch selbst über Sperrzeiten entscheiden.

Gemeinden, Ämter und Städte können selbst über Sperrzeiten entscheiden.

An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

§ 18 Gaststättengesetz (GastG)

https://www.gesetze-im-internet.de/gastg/__18.html

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