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Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB für die Aufstellung der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 der Gemeinde Wesseln

Die Gemeinde Wesseln beabsichtigt die Aufstellung der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 für das Gebiet “nördlich der Stadtgrenze Heide, östlich der Straße ”An der Bundesstraße 5" (K 77), südlich der “Waldstraße” und westlich bestehender Gewerbegrundstücke (Flurstücke 42/3, 42/2 und 42/6, Flur 2, Gemarkung Wesseln)".

Es werden folgende Planungsziele verfolgt:

a) Schaffung einer bevölkerungsnahen Nahversorgung (Lebensmittel) auf der Grundlage der bisherigen Vorgaben des bestehenden Bebauungsplanes Nr. 5 im Baufeld 11,

b) Neuregelung der verkehrlichen Erschließung und Schaffung von ausreichend Stellplätzen (neue Zufahrt von der K 77, Rückbau der Rechtsabbiegespur sowie Erhöhung der zulässigen GRZ),

c) Einbindung der Einzelhandelsnutzung in die naturräumlichen Gegebenheiten unter Beachtung der bestehenden Grünstrukturen

Am Donnerstag, den 08.10.2026 um 19.00 Uhr findet im Gemeinschaftsraum der Grundschule Wesseln hierzu die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit statt.

Die gesamte Bekanntmachung dazu finden Sie hier.