Information für Bauherrn zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit durch Kampfmittel

Der Bauherr ist nach § 2 Abs. 3 der Kampfmittelverordnung vor Erstellung von baulichen Anlagen und vor Beginn von Tiefbauarbeiten verpflichtet, beim Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein (Landeskriminalamt) eine Auskunft über mögliche Kampfmittelbelastungen einzuholen.

Für weitere Informationen klicken Sie hier.

Zur Internetseite des Landeskriminalamtes kommen Sie hier.

Bauplätze

In den einzelnen Gemeinden stehen zum Teil freie Bauplätze zur Verfügung. Die einzelnen Informationen zu den gemeindlichen Wohnbaugebieten finden Sie unter der jeweiligen Gemeindeseite.

Baulandkataster der Gemeinden

Für die Gemeinden des Amtes Heider Umland wurden Baulandkataster aufgestellt.

Es soll den Gemeinden sowie auch allen Grundstückseigentümern und möglichen Bauherren / Investoren ein Einblick über die potenziellen Baulücken aufgezeigt werden.

Eine konkrete Verfügbarkeit und Verkaufsbereitschaft der Baulücken ist dadurch aber nicht gegeben.

Bei Fragen wenden Sie sich gerne an unsere Entwicklungsagentur Region Heide, Tel: 0481-12370315.

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